Die CDU-Landtagsabgeordneten für den Mühlenkreis, Kirstin Korte und Friedhelm Ortgies, erklären: „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Die vom Bund gewährten Hilfen für die Kommunen bei den Flüchtlingskosten gehen in Nordrhein-Westfalen nur zur Hälfte direkt an die Kommunen. Lediglich 50 Prozent der vom Bund bereitgestellten Mittel fließen in unsere Städte und Gemeinden im Mühlenkreis.“ Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat aktuelle vorläufige Zahlen veröffentlicht, die die Befürchtung der Abgeordneten bestätigen.
Ortgies weiter: „Auch wenn die Bundeshilfen eine wirklich große Hilfe sind, muss ich leider feststellen, dass angesichts der weiter steigenden Flüchtlingszahlen und finanziellen Belastungen die Bundesmittel zu 100 Prozent an die Kommunen gehen müssen hätten.“
Korte kritisiert die Umverteilung durch die Landesregierung: „Es ist unredlich, dass das Land die Bundesmittel jetzt dafür nutzt, die eigenen lange angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Flüchtlingspolitik zu finanzieren. Der Bund hat ausdrücklich vorgesehen, dass in den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger der Flüchtlingshilfe sind, die Länder eine entsprechende Weitergabe der Mittel zusichern. Daran hält sich Rot-Grün nicht. Dadurch entgeht allein den Kommunen in unserem Landkreis in diesem Jahr rund eine Million Euro.“
Die kommunalen Kosten für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sorgten für eine erhebliche Belastung für die Städte und Gemeinden. Daher sei es umso wichtiger, dass zumindest die Bundesmittel in voller Höhe an die Städte und Gemeinden weitergeleitet werden.
Zahlen für den Mühlenkreis laut einer vorläufigen Berechnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) im Überblick:
Gesamt: 1.021.298,00 Euro
Sortiert nach Alphabet:
Kommune
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Für 2015 weitergeleitete Bundesmittel
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Bad Oeynhausen
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144.976,00 €
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Espelkamp
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82.027,00 €
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Hille
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60.447,00 €
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Hüllhorst
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43.466,00 €
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Lübbecke
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81.182,00 €
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Minden
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239.069,00 €
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Petershagen
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97.767,00 €
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Porta Westfalica
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115.404,00 €
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Pr. Oldendorf
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45.941,00 €
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Rahden
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59.368,00 €
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Stemwede
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51.651,00 €
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Sortiert nach Höhe der Bundesmittel:
Kommune
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Für 2015 weitergeleitete Bundesmittel
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Minden
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239.069,00 €
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Bad Oeynhausen
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144.976,00 €
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Porta Westfalica
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115.404,00 €
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Petershagen
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97.767,00 €
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Espelkamp
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82.027,00 €
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Lübbecke
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81.182,00 €
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Hille
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60.447,00 €
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Rahden
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59.368,00 €
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Stemwede
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51.651,00 €
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Pr. Oldendorf
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45.941,00 €
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Hüllhorst
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43.466,00 €
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